Un-nachhaltige Legislaturplanung des Bundesrats

10. Feb 2020 | Stellungnahme, Institutionen

Ende Januar 2020 hat der Bundesrat seine Ziele für die laufende Legislatur 2019-2023 publiziert. Eine vertiefte Analyse zeigt: Auf dieser Grundlage bleibt die Erreichung der UN-Ziele für nachhaltige Entwicklung in der Schweiz eine Utopie.

Die Legislaturplanung des Bundesrates setzt die Schwerpunkte der Regierung für die kommenden vier Jahre. Sie fasst zusammen, welche strategischen Ziele sich der Bundesrat setzt und welche Massnahmen ergriffen werden. Nachhaltige Entwicklung betrifft alle politischen Bereiche. Ökologische, soziale und wirtschaftliche Entwicklungen müssen aufeinander abgestimmt, die Verantwortung der Schweiz im Ausland im Blick behalten werden. Die UNO-Agenda 2030 und die darin formulierten Ziele für nachhaltige Entwicklung (SDGs) geben den Referenzrahmen vor, der vom Bundesrat anerkannt wurde. Die Agenda 2030 setzt das Ziel einer Welt in Frieden, in der niemand Hunger leiden muss, die Ökosysteme an Land und im Wasser geschützt sind und Konsum und Produktion die planetaren Grenzen nicht überschreiten. In der Legislaturplanung 2019-2023 verweist der Bundesrat im Kapitel zur Strategie Nachhaltige Entwicklung (SNE) 2030 darauf. Deren Neuauflage soll im Lauf des Jahres in die Vernehmlassung gehen.

Ein Abgleich der Legislaturplanung 2019-2023 mit der Agenda 2030 macht rasch klar, dass der Bundesrat nach wie vor keine ernsthaften Ambitionen hegt, die UN-Nachhaltigkeitsziele zu erreichen. Seine Ziele bleiben weit hinter der notwendigen Abkehr von Business-as-usual zurück. Die Massnahmen sind nicht ausreichend, um selbst tief gesteckte Ziele zu erreichen. Dabei enthält die Beurteilung der aktuellen Lage durchaus einige für Nachhaltigkeit zentrale Aussagen und zeigt den Handlungsbedarf in der Schweiz auf.

Beispielsweise findet sich der (nicht neue) Hinweis, dass der ökologische Fussabdruck der Schweiz 2.8 Planeten Erde beträgt. Daraus schliesst der Bericht zu Recht, dass unser gegenwärtiger Konsum auf Kosten künftiger Generationen und anderer Erdteile geht. Will der Bundesrat tatsächlich den «Wohlstand der Schweiz nachhaltig sichern» (Leitlinie 1), so müsste er geeignete Massnahmen ergreifen, um unseren ökologischen Fussabdruck massiv zu senken, ohne die Grundversorgung und das Wohlergehen der Bevölkerung zu gefährden. Die unter der entsprechenden Leitlinie formulierten Ziele fokussieren jedoch einseitig auf finanz- und steuerpolitische Ziele. Der Bundesrat will die im internationalen Vergleich markant tiefe Schuldenquote der Schweiz weiter senken. Die Wende hin zu einer nachhaltigen Entwicklung setzt jedoch jetzt Investitionen in technische und soziale Innovation, Infrastruktur für nachhaltige Städte und Mobilität sowie erneuerbare Energien voraus. Nach einem guten Jahrzehnt mit wiederkehrenden Milliardenüberschüssen in der Staatsrechnung verfügt die Schweiz über ausreichend Ressourcen, um diese Investitionen zu tätigen. Das Ziel 6 zu Verkehrs- und Informations- und Kommunikationstechnologie-Infrastruktur muss dahingehend ergänzt werden, dass diese nicht nur solide finanziert sein muss, sondern auch die nachhaltige Mobilität und den nachhaltigen Siedlungsbau fördert. Dafür müssen sie sowohl zum Umweltschutz und zur Reduktion von Treibhausgasemissionen einen Beitrag leisten sowie soziale Ungleichheiten reduzieren.

In der Leitlinie 2 will der Bundesrat den nationalen Zusammenhalt stärken und einen Beitrag zur Stärkung der internationalen Zusammenarbeit leisten. Bezüglich Gleichstellung finden sich wichtige Ziele zur Gleichstellung der Geschlechter sowie zum Zusammenhalt zwischen den Sprachregionen. Zur besseren Integration von Menschen mit Behinderungen werden hingegen weder Ziele noch Massnahmen formuliert. Dabei bietet die Digitalisierung die Chance, Barrieren abzubauen. Neben der angestrebten Effizienzgewinne muss der Digitalisierung auch die Erreichung von Zielen bezüglich Barrierefreiheit und aktiver Teilhabe aller Menschen gesetzt werden. Das Ziel 2 unter Leitlinie 1 muss entsprechend ergänzt werden.

Um den nationalen Zusammenhalt zu fördern sieht der Bundesrat auch Ziele bezüglich der Gesundheits- und Altersvorsorge und der Sozialwerke vor. Auch hier fokussiert er jedoch einseitig auf finanzielle Ziele. So sollen die entsprechenden Systeme finanziell nachhaltig und tragbar sein. Um die Nachhaltigkeit unserer Sozialwerke zu beurteilen reicht es jedoch nicht, ihre finanzielle Tragbarkeit zu messen. Vielmehr geht es darum zu analysieren, inwiefern sie zu einer sozialen Grundsicherung aller beitragen, ganz im Sinn des Leitsatzes der Agenda 2030 Leave no one behind. Eine finanziell ausgeglichene Altersvorsorge, die steigende Altersarmut in Kauf nimmt, kann nicht nachhaltig sein. Die Ziele 9 und 10 müssen demgemäss um eine soziale Komponente ergänzt werden. Ausserdem fehlt sowohl in der Analyse wie auch in der Zielsetzung der Aspekt der Ungleichheit.

Die Schweiz muss darüber hinaus in der internationalen Zusammenarbeit einen grösseren Beitrag zur Umsetzung der Agenda 2030 in den Ländern des Südens und des Ostens leisten. Auch muss sich der Bundesrat in internationalen Organisationen stärker für die Erreichung der Nachhaltigkeitsziele einsetzen. Das Ziel 11 nimmt diese beiden Aspekte auf. Nun gilt es noch die notwendigen Mittel gemäss Parlamentsbeschluss von 2011 dafür zu sprechen.

Die Legislaturplanung des Bundesrats 2019-2023 folgt einem veralteten Nachhaltigkeitsverständnis, das die wirtschaftlichen und finanzpolitischen Entwicklungen separat von sozialen und ökologischen Entwicklungen denkt. Erst ganz zum Schluss des Dokuments folgen wenig ambitionierte und kaum konkrete Zielsetzungen bezüglich Umwelt und Klima. Eine Legislaturplanung der Schweiz, die eine nachhaltige Entwicklung voranbringen will, setzt die Ziele explizit miteinander in Verbindung. Sie ist ein Übersichtsdokument der gesamtbundesrätlichen Ziele und Massnahmen für eine Legislaturperiode. Kein anderes Strategiedokument des Bundesrates ist so gut geeignet, Ziele departementsübergreifend zu formulieren. Und nachhaltige Entwicklung nicht als ein Geschäft unter vielen zu verstehen, sondern als übergeordnetes politisches Projekt zu definieren, zu dem alle Departemente ihren Beitrag leisten müssen.

Es ist stark zu hoffen, dass das Parlament, welches die Legislaturplanung der Regierung die nächsten Monate beraten wird, diese entsprechend nachbessern und die laufende Legislatur mit einem Nachhaltigkeitsstempel prägen wird.

Schassmann Eva
Eva Schmassmann

Plattform Agenda 2030

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